| Fragen zu Heimkosten |
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Wie setzten sich die Kosten für den Aufenthalt im Heim zusammen? Die Pflegekosten setzen sich aus drei Beträgen zusammen (siehe auch aktuelle Pflegesätze): 1. Pflegebedingte Aufwendungen 2. Investitionskosten 3. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen sind abhängig von der jeweiligen Pflegestufe des Bewohners. Wer bestimmt in welches Pflegeheim ich gehe? Die Wahl des Pflegeheims steht ihnen frei und liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Allerdings ist zu beachten, dass einige öffentliche Leistungen nur für Pflegeheime gezahlt werden, die entsprechende Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abgeschlossen haben. Welche Leistungen stehen mir zu? Leistungen der Pflegekasse Bei der Pflegekasse kann ein Antrag auf Leistungen für vollstationäre Pflege gestellt werden. Der Medizinsiche Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft dann für jede Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit einer Person. Der Pfegebedürftige wird folgenden Pflegestufen zugeordnet: Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit Hierzu gehören Personen, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hlfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. (Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten täglich, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege) Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit Zu dieser Gruppe zählen Versicherte, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. (Pflegeaufwand von mindestens 3 Stunden täglich, davon mindestens 2 Stunden Grundpflege) Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit Hierzu gehören Menschen, die bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. (Pflegeaufwand mindestens 5 Stunden täglich, davon mindestens 4 Stunden Grundpflege) Leistungspauschalen der Pflegekasse Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstätionären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden durch die Pflegekasse folgende Leistungspauschalen im Monat gezahlt:
Pflegewohngeld Bewohner/innen von Pflegeeinrichtungen, die auf Dauer der vollstationären Pflege bedürfen und bei denen mindestens Pflegestufe I festgestellt wurde können einen Antrag auf Pflegewohngeld bei dem zuständigen Kreis stellen. Sozialhilfe Wenn das eigene Einkommen, die Leistungen der Pflegekasse und das Pflegewohngeld nicht ausreichen um die Kosten für den Heimaufenthalt zu decken besteht die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Für weitere Informationen zu diesen Themen wende Sie Sich bitte an das zuständige Sozialamt oder die Pflegewohngeldstelle. |
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